Entschliessung der Tarifkommission

ERA-TV Baden-Württemberg

10.10.2005 Entschliessung der Grossen Tarifkommission für die Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Leinfelden/Echterdingen 6. Oktober 2005

In den Betrieben der Metall- und Elektroindustrie haben sich in den letzten Jahren die Leistungsbedingungen massiv verändert. Die quantitativen und qualitativen Leistungsanforderungen haben sich deutlich durch eine systematische Leistungspolitik des Managements verschärft.

Die Folgen sind verschärfter Leistungsdruck, Gesundheitseinschränkungen und nicht selten Erwerbsunfähigkeit. In Kenntnis dieser Entwicklungen haben die Tarifvertragsparteien in der Vergangenheit Regelungen über Erholzeiten zum Ausgleich arbeitsbedingter Ermüdungen, persönliche Bedürfniszeiten und Mindesttaktzeiten sowie Mitbestimmungsregeln zur Gruppenbesetzung in Tarifverträge aufgenommen.

Dafür steht der Lohnrahmentarifvertrag II. Weil wir wissen, dass Investitionen in die Gesundheit sinnvoller sind als Milliarden für arbeitsbedingte Ausfall- und Krankheitskosten, haben die Tarifvertragsparteien geregelt, dass unter der Anwendung der ERA-Tarifverträge diese Regelungen weiter gelten sollen. Dies regelt der Tarifvertrag zur Fortführung des Lohnrahmentarifvertrages II.
Diese Übereinkunft aus dem Jahre 2002 hat Südwestmetall für das Tarifgebiet Nordwürttemberg/Nordbaden durch die Kündigung zum 31.12.2005 in Frage gestellt. Südwestmetall nimmt mit der Kündigung bewusst in Kauf, dass gerade für Menschen in der Produktion der Stress und Arbeitsdruck deutlich zunimmt und die Gesundheit nachhaltig beeinträchtigt wird.

Die Tarifkommission verurteilt die Kündigung des Tarifvertrages durch Südwestmetall. Sie fordert eine Rückkehr zu den tarifvertraglichen Regelungen, damit Leistungsvorgaben so gestaltet sind, dass jeder ohne gesundheitlichen Schaden diese Leistung während seines gesamten Arbeitslebens erfüllen kann.

Die Große Tarifkommission verlangt daher, dass auch zukünftig die Einrechnung von Erholungszeit und Bedürfniszeit, die Mitbestimmung über die Gruppen- und Springerbesetzungsregeln sowie die Vereinbarung zur Mindesttaktzeit gelten.

Der Angriff von Südwestmetall durch die Kündigung des Tarifvertrages zielt auf die zentralen Regelungspunkte humaner Leistungsbedingungen und des Schutzes vor menschenfeindlicher Rationalisierung. Deshalb ist diese Auseinandersetzung kein Konflikt der auf Nordwürttemberg/ Nordbaden begrenzt ist, sondern eine Auseinandersetzung der gesamten IG Metall.

Es kann kein Tarifergebnis 2006 ohne die Fortgeltung der Regelungen zur Fortführung des Lohnrahmentarifvertrages II geben.

Letzte Änderung: 22.04.2008