Betriebliche Altersversorgung

17.07.2003 Mit Wirkung zum 01.01.2002 hat der Gesetzgeber den Beschäftigten im Zuge des "Altersvermögensgesetzes" in § 1 a BetrAVG erstmals einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung eingeräumt.

Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung einer betrieblichen Altersversorgung gehört zu den klassischen Rechtsfragen an der Schnittstelle von Betriebsverfassung und Betriebsren-tenrecht. Das Handlungsfeld für Betriebsräte und Personalleitungen ist groß und auch kompliziert.

Weitere Hinweise in BB 2003, 1061 ff.

Letzte Änderung: 31.10.2007