Leiharbeit, "Hartz-Gesetz"

21.05.2003 Spätestens ab dem 1. Januar 2004 haben Beschäftigte in Leiharbeit grundsätzlich einen Anspruch auf die Entgelte und Arbeitsbedingungen der vergleichbaren Beschäftigten des Entleihbetriebes. Im Tarifvertrag kann für Beschäftig

Die IG Metall und andere DGB-Gewerkschaften verhandeln zur Zeit gerade einen Tarifvertrag über Entgelt und allgemeine Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in Leiharbeit. Die Verhandlungen und die betroffenen Personen müssen unterstützt werden. In den Betrieben brauchen die Stammbelegschaften Kolleginnen und Kollegen in Leiharbeit, die fair und tariflich geregelt bezahlt werden. Betriebsräte sollten die Arbeitgeber auffordern, nur mit Verleihfirmen Verträge abzuschließen, die sich ihrerseits verpflichten, die Beschäftigten nach tariflichen Bedingungen zu entlohnen. Tarifliche Bedingungen regelt ausschließlich die Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften.

Weitere Infos unter: www.igmetall/tarif/nachrichten/
leiharbeit/index.html

Letzte Änderung: 31.10.2007