Bewerbungsunterlagen

08.08.2005 Die Beteiligten streiten über die Einstellung, Versetzung und Umgruppierung von Beschäftigten.

Die Beteiligten streiten über die Einstellung, Versetzung und Umgruppierung von Beschäftigten. Sie streiten ferner um die Notwendigkeit zur vorläufigen Durchführung der beiden Maßnahmen.
Im Rahmen der innerbetrieblichen Stellenbesetzung schrieb der Arbeitgeber die Stellen unternehmensweit aus. Es bewarben sich zahlreiche Beschäftigte. Mit vielen von ihnen wurden anschließend sog. strukturierte Interviews, Einzelgespräche, Gruppendiskussionen und arbeitstechnische Übungen durchgeführt.
Der Betriebsrat hat für die dann folgenden Maßnahmen die Zustimmung nicht erteilt. U.a. hat der Betriebsrat die Vorlage weiterer Unterlagen eingefordert.
Das BAG entschied, dass zu den "erforderlichen Unterlagen" i.S.v. § 99 Abs. 1 neben den von den Bewerbern selbst eingereichten, auch solche Unterlagen anzusehen sind, die erst der Arbeitgeber anlässlich der Bewerbung über die Person des Bewerbers erstellt hat, wie etwa Personalfragebögen, schriftliche Auskünfte von dritter Seite und Ergebnisse von Tests oder Einstellungsprüfungen. Ferner sei der Arbeitgeber verpflichtet Auskünfte über sämtliche inner- und außerbetriebliche Bewerber um den zu besetzenden Arbeitsplatz zu erteilen. Die Auskunft über ihre Person habe sich nicht nur auf die Namen und die Personalien im engeren Sinne, sondern auch auf die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz zu erstrecken.

BAG Beschluss vom 14.122004 - 1 ABR 55/03 - in DB 2005, 1524 ff

Letzte Änderung: 31.10.2007