Bezugsfrist Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld kann nach § 177 SGB III für längstens 6 Monate gewährt werden. Das BMWA hat durch Verordnung vom 21.06.2005 die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld für die Zeit vom 01.07.2005 bis zum 31.12.2006 auf 15 Monate verlängert.
BGBL I 2005, 1792Letzte Änderung: 31.10.2007