Rückzahlung, Rückforderung bei Überzahlung
Die Parteien streiten über die Zulässigkeit einer Rückforderung des Arbeitgebers wegen Gehaltsüberzahlung.
Der Arbeitgeber hatte über längere Zeit trotz Wechsel von Vollzeit- in Teilzeitarbeit das bisherige Gehalt weiter bezahlt.
Die Beschäftigte trat der Rückforderung mit dem Hinweis auf die tarifliche Ausschlussfrist entgegen. Die Klage der Arbeitgeberin blieb erfolglos. Das BAG entschied, dass ein Rückzahlungsanspruch immer dann entsteht und
auch zugleich fällig ist, wenn dem Arbeitgeber die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen. Gleichzeitig hat das Gericht aber auch darauf hingewiesen, dass Beschäftigte
bei Überzahlung Hinweis- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber haben.
BAG Urteil vom 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - in DB 2005, 1172 ff
Letzte Änderung: 31.10.2007