Meidung von Beendigungskündigung
Der Arbeitgeber kann zur Vermeidung einer betriebsbedingten Beendigungskündigung verpflichtet sein, dem Beschäftigten einen freien anderen Arbeitsplatz anzubieten, auch wenn die Vergütung für diesen Arbeitsplatz erheblich geringer ist als die bisherige Vergütung.
LAG Köln - Urteil vom 22.07.2004 - 5 (9)SA 417/04 - rkr. - in BB 2005, 896
Hinweis: In der ME-Industrie Ba-Wü gilt zudem der Abgruppierungsschutz.
Letzte Änderung: 31.10.2007