Änderungskündigung, Abbau einer Zulage

20.05.2003 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung. Zum Lohn wurde eine übertarifliche freiwillige Zulage gezahlt. Die tatsächliche Beschäftigung hat sich nicht verändert; das eigentlic

Die Klage war erfolgreich. Das BAG entschied, dass eine betriebsbedingte Änderungskündigung dann unzulässig ist, wenn sich die bisherige Tätigkeit nicht ändert. Ein Geldmangel, so das BAG, allein kann den Schuldner (= den Arbeitgeber) nicht entlasten.
BAG, Urteil vom 16.05.2002 - 2 AZR 292/01 in NZA 2003, 147 ff.

Letzte Änderung: 31.10.2007