Änderungskündigung, Abbau einer Zulage
Die Klage war erfolgreich. Das BAG entschied, dass eine betriebsbedingte Änderungskündigung dann unzulässig ist, wenn sich die bisherige Tätigkeit nicht ändert. Ein Geldmangel, so das BAG, allein kann den
Schuldner (= den Arbeitgeber) nicht entlasten.
BAG, Urteil vom 16.05.2002 - 2 AZR 292/01 in NZA 2003, 147 ff.
Letzte Änderung: 31.10.2007