Nachweispflicht, Ausschlussfristen

20.05.2003 Die Parteien streiten darüber, ob noch Ansprüche auf Arbeitsvergütung bestehen. Der Arbeitgeber ist der Auffassung, dass weitere Entgeltansprüche mit Hinweis auf den Haustarifvertrag nicht verfallen sind. Die gewerkschaftlich nicht org

Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber seiner Nachweispflicht (§ 2 Abs. 1 Nachweisgesetz) nachkommt, wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass der Haustarifvertrag gelte. Da jedoch vorliegend ein Nachweis einer ordnungsgemäßen Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen nicht vorlag, könnte - so das BAG - ein Schadenersatzanspruch bestehen. Der Rechtsstreit wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen.

BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 5 AZR 89/01 in DB 2003, 560 f.

Letzte Änderung: 31.10.2007