BQG und Unfallversicherungsschutz

19.05.2003 In einer BQG war Kurzarbeit "Null" vereinbart. Berufliche Qualifikations-maßnahmen waren nicht vorgesehen bzw. wurden nicht angeboten. Für die Beschäftigten bestand die alleinige vertragliche Pflicht, sich eine andere Arbeit zu s

Unfallversicherungsschutz wurde von der zuständigen Unfallversicherung abgelehnt.
Das Sozialgericht entschied, dass die Zugehörigkeit zu einer BQG dann kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet, wenn in der BQG keine Arbeitsleistung erbracht wird.

SG Mannheim, Urteil vom 14.01.2003 - S 9 U 1979/02 - nicht rkr. in BB 2003, 373 f.

Letzte Änderung: 31.10.2007