Rhetorikschulung

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09.12.2011 Informationen für die Betriebsratsarbeit 3/2011 - November 2011

Arbeitgeber und Betriebsrat streiten darüber, ob eine Rhetorikschulung für den Betriebsratsvorsitzenden (ein ausgebildeter Koch) erforderlich ist. Nach Auffassung des BAG sprechen im vorliegenden Fall, die Funktion des Betriebsratsvorsitzenden, die Lage eines größeren - 13-köpfigen - Betriebsratsgremiums und die Leitung von Betriebsversammlungen, an denen regelmäßig bis zu 400 Beschäftigte teilnehmen, für die Erforderlichkeit der Rhetorikschulung (Einzelfallbetrachtung). Für die Freistellung und Kostenübernahme ist weiter erforderlich, dass die zeitliche Lage und der Ort der Veranstaltung benannt werden.

BAG Beschluss vom 12.01.2011 - 7 ABR 94/09 in DB 2011, 1983.

Letzte Änderung: 01.12.2011