Url.abgeltungsanspruch u. Ausschl.frist
Können restliche Urlaubsansprüche wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder wie in der Metallwirtschaft in BaWü wegen fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nicht gewährt oder genommen werden, so besteht ein Urlaubsabgeltungsanspruch. Dieser Urlaubsabgeltungsanspruch ist nach einer neueren Entscheidung des BAG innerhalb der arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Ausschlussfrist geltend zu machen. Andernfalls verfällt der Anspruch.
BAG Urteil vom 09. August 2011 - 9 AZR 352/10 - BAG PM Nr. 63/11 -
Letzte Änderung: 01.12.2011