Insolvenz des Arbeitgebers
In den letzten Jahren nahm die Zahl der Unternehmens-Insolvenzen ab, nachdem 2003 ein trauriger Höhepunkt erreicht war. 2008 waren in Deutschland noch ca. 120.000, 2009 ca. 250.000 Beschäftigte von der Insolvenz ihres
Arbeitgebers betroffen, was aber nicht immer gleichbedeutend mit Arbeitsplatzverlust war und ist. Wichtig für die Beschäftigten und damit für die Gewerkschaften ist es, dass nicht durch ein ständiges Entgegenkommen
bei Löhnen und Gehältern zur Rettung des Unternehmens eine Spirale nach "unten" für die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Betroffenen in Gang gesetzt wird. Außerdem sollte es keine Entscheidung bei der Insolvenz zu
Lasten der Belegschaft geben, ohne dass die Betroffenen vorher beteiligt worden sind.
Erinnern wir uns: Wird die Unternehmenskrise nicht bewältigt, kündigt sich das endgültige Aus, d. h. Insolvenz des Unternehmens oft durch stockende oder gar ausbleibende Zahlungen des Arbeitsentgelts an. In diesem Fall
gibt es zahlreiche Handlungsmöglichkeiten.
Darüber und zu anderen sinnvollen Handlungshilfen können sich Betriebsräte und Vertrauensleute in der neuen "Handlungshilfe für Betriebsräte und Vertrauensleute" der IG Metall informieren. Diese Handlungshilfe
Nr. 24 kann über die Verwaltungsstelle bei der IG Metall bestellt werden.
Letzte Änderung: 01.12.2011