Angestellte außerhalb vom Tarif

22.03.2001 Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber einzelnen Beschäftigten Arbeitsverträge mit dem Inhalt anbieten, dass die persönlichen Arbeitsbedingungen außertariflich geregelt werden bzw. geregelt sind.

Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber einzelnen Beschäftigten Arbeitsverträge mit dem Inhalt anbieten, dass die persönlichen Arbeitsbedingungen außertariflich geregelt werden bzw. geregelt sind. Es wird damit suggeriert, dass die betroffenen Personen durch den individuellen Arbeitsvertrag besser gestellt werden. Vorsicht ist geboten: werden derartige Arbeitsverträge angeboten, so muss immer wieder geprüft werden, ob der Inhalt mit der Summe der tariflichen Leistung identisch ist oder wirklich darüber liegt. Eine abschließende Definition darüber, wer oder was außertarifliche Angestellte sind, gibt es nicht. Kürzlich entschied das BAG, dass die Dauer der Arbeitszeit kein Kriterium für die Frage ist, ob ein Arbeitsverhältnis außertariflich geregelt ist. Die Entscheidung erging zum MTV Stahl NRW.

BAG Urteil vom 21.06.2000 in DB 2001, 49 f

Hinweis:

In der Metallindustrie Ba.Wü. werden alle Arbeitsverhältnisse von den Tarifverträgen erfasst; auch diejenigen, die oberhalb der höchsten Entgeltgruppe Gehalt beziehen, haben Anspruch auf die 35-Stunden-Woche, Altersverdienstsicherung und Alterskündigungsschutz - aber nur dann, wenn
sie Mitglied der IG Metall sind.

ArbG Freiburg, Urteil vom 08.03.00 2 Ca 49/00 , rkr., unveröffentl.

Letzte Änderung: 31.10.2007