Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld

31.03.2003 Durch Rechtsverordnung wurde die Höchstbezugsfrist für das so genannte konjunkturelle Kurzarbeitergeld auf 18 Monate verlängert. Dadurch wird vorzeitig die bis zum 31.03.2003 geltende Verordnung, die eine Höchstbezugsdauer von 15 Monat

Die neue Regelung ist vorerst befristet bis zum 31.12.2003. Die Rechtsverordnung unterstützt Betriebe bei der Bewältigung der gegenwärtig schwierigen konjunkturellen Lage. Erfasst werden auch Fälle, bei denen die 15-monatige Bezugsfrist am 31.12.2002 geendet hätte.

BGBL I 2003, 89

Letzte Änderung: 31.10.2007