Abfindungen, Steuerfreiheit

28.03.2003 Wird aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung gezahlt, ist diese bis zu einem Betrag i.H.v. Euro 8.161 grundsätzlich steuerfrei.

Sie bleibt steuerfrei, wenn der/die Beschäftigte das 50. Lj. vollendet hat und das Arbeitsverhältnis 15 Jahre bestand. Bis zur Höhe von Euro 10.226 bzw. bei 55 Lj./20 Jahre bis zur Höhe von Euro 12.271. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist die arbeitgeberseitig veranlasste Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Letzte Änderung: 31.10.2007