Abfindungen, Steuerfreiheit
Sie bleibt steuerfrei, wenn der/die Beschäftigte das 50. Lj. vollendet hat und das Arbeitsverhältnis 15 Jahre bestand. Bis zur Höhe von Euro 10.226 bzw. bei 55 Lj./20 Jahre bis zur Höhe von Euro 12.271. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist die arbeitgeberseitig veranlasste Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Letzte Änderung: 31.10.2007