Einstellung und Leiharbeit

Kurz & Bündig

25.08.2011 Information für die Betriebsratsarbeit 2/2011 - August 2011

Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat vor der Einstellung eines Leiharbeitnehmers dessen Namen mitzuteilen.
BAG, Beschluss vom 09.03.2011 - 7 ABR 137/09
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Letzte Änderung: 16.08.2011