Kündigungsfristen

20.03.2003 Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Von Bedeutung ist hier die Dauer und das Ende der Kündigungsfristen. Im konkreten Fall wurde das Arbeitsverhältnis zum 1. April d.J. g

Hierzu entschied das BAG, dass bei einer Kündigungsfrist zum Ende des Kalendervierteljahres eine zum 1. April ausgesprochene Kündigung i.d.R. dahin auszulegen ist, dass sie das Arbeitsverhältnis zum 31. März beenden soll.
BAG, Urteil vom 29.09.2002 - 10 AZR 7/02 - in BB2002, 261 ff.

Letzte Änderung: 31.10.2007