Kündigungsfristen
Hierzu entschied das BAG, dass bei einer Kündigungsfrist zum Ende des Kalendervierteljahres eine zum 1. April ausgesprochene Kündigung i.d.R. dahin auszulegen ist, dass sie das Arbeitsverhältnis zum 31. März beenden
soll.
BAG, Urteil vom 29.09.2002 - 10 AZR 7/02 - in BB2002, 261 ff.
Letzte Änderung: 31.10.2007