Friedensaktivitäten
Der Vorstand der IG Metall hat die Mitglieder aufgefordert, sich den Friedensaktivitäten anzuschließen und zu unterstützen. Unter dem Motto "Mahnminuten für den Frieden" hat in früherer Zeit der Deutsche Gewerkschaftsbund zu Friedensaktivitäten aufgerufen. Leider hat dieser Aufruf seinerzeit auch die Gerichte beschäftigt. Es wurde entschieden, dass eine solche Aktion anlässlich einer Betriebsversammlung nicht geeignet sei, den Betriebsfrieden zu stören.
LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.1984 - 14 Sa 332/84 in AiB 1985, 14 - 16
Letzte Änderung: 31.10.2007