Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit

19.03.2003 Mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge ist für die Beschäftigten ein Rechtsanspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz entstanden, soweit keine betrieblichen Gründe diesem Anspruch entgegenstehen.

Zwar ist, wie von der Arbeitgeberseite prognostiziert, die Prozessflut ausgeblieben, gleichwohl mussten sich die Gerichte in einzelnen Fällen mit Umfang und Grenzen des Anspruchs, mit den Anforderungen an die betrieblichen Gründe und an das Verfahren und nicht zuletzt mit den Fragen des vorläufigen Rechtsschutzes auseinandersetzen.

Eine Übersicht über einzelne Gerichtsentscheidungen zum Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit in
AiB 2002, 764 ff.

Letzte Änderung: 31.10.2007