Telefax und Schriftlichkeit
Streitig war, ob der Betriebsrat form- und damit fristgerecht gehandelt hat. Das BAG, entschied dass die übermittelte Kopie des unterzeichneten Ver-weigerungsschreibens formgerecht - also schriftlich - und damit rechtzeitig eingegangen war.
BAG, Beschluss vom 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 - in DB 2003, 160
Letzte Änderung: 31.10.2007