Internetzugang II

Vorschaubild

18.03.2011 Pratische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 1/2011 - März 2011

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Arbeitgeber allen ordentlichen Mitgliedern des Betriebsrates einen Zugang zum Internet ermöglichen und ihnen E-Mailadressen zur unternehmensexternen Kommunikation einrichten oder jedenfalls dem Betriebsrat als Gremium den Internetzugang zu gewähren hat. Der Betriebsrat war erfolgreich. Sinngemäß entschied das BAG, dass die Eröffnung von Internetanschlüssen für die einzelnen Betriebsratsmitglieder dem Grunde nach der Aufgabenerfüllung des Betriebsrates dient und insoweit erforderlich i.S.d. Gesetzes ist. Danach kann der Betriebsrat - sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegen stehen - von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mailadressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen.

BAG Beschluss vom 14.07.2010 - 7 ABR 80/08 - DB 2010, 2731 ff
Hinweis: Die jeweilige Fallkonstellation und die betriebliche Situation ist immer zu berücksichtigen, wenn Betriebsräte einen solchen Anspruch geltend machen wollen. Dies ist so, da hier sehr unterschiedlichen Sachverhalte sehr wohl von Bedeutung sind und sich nicht verallgemeinern lassen.

Letzte Änderung: 17.03.2011