Internetzugang I

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16.03.2011 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 1/2011 - März 2011

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, dem Betriebsrat einen Internetzugang zur Verfügung zu stellen. Der Betriebsrat verfügt über einen mit einem persönlichen Laufwerk zur Datenspeicherung, einem Zugang zum Intranet der Arbeitgeberin sowie einem Office-Standardpaket ausgerüsteten Personalcomputer. Einen Zugang zum Internet hat der Betriebsrat nicht. Dies jedoch war der Wunsch und die Forderung des Betriebsrates gegen-über dem Arbeitgeber. Das BAG entschied zugunsten des Betriebsrates; danach ist die Arbeitgeberin verpflichtet, dem Betriebsrat einen Internetzugang zur Verfügung zu stellen. Dem Anspruch des Betriebsrates auf Einrichtung eines Internetzugangs stehe nicht entgegen, dass ein Arbeitgeber, der sich in seinem Betrieb des Internets bedient, den einzelnen Betriebsleitungen aber keinen In-ternetzugang eingerichtet hat (kleiner Filial-betrieb).

BAG Beschluss vom 17.02.2010 - 7 ABR 81/09 - DB 2010, 2676 ff

Letzte Änderung: 17.03.2011