Ehrenamtliche Richter unverzichtbar
Die ehrenamtlichen Richter in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sind für die Qualität der Rechtsprechung und deren Akzeptanz in der Bevölkerung unverzichtbar. Es ist kein Zufall, dass in der Arbeits- und Sozialge-richtsbarkeit sachkundige ehrenamtliche Beisitzer in allen drei Instanzen an der Rechtsprechung beteiligt sind. Die ehrenamtlichen Beisitzer in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sollen über besondere Sachkunde in sozialen Fragen der Arbeitswelt verfügen und berufliche Erfahrungen einbringen. Dies hat sich bewährt. Zu dieser Einschätzung kamen auf einer Tagung nicht nur der Präsident des Bundessozialgericht (BSG), sondern auch die Vertreter von DGB und BDA.
Weitere Info in AuR 2010, 479
Letzte Änderung: 10.03.2011