Ausschlussfrist bei Arbeitszeitkonten

IG Metall Kurz und bündig

12.03.2011 Praktiche Informationen für die Betriebsratsarbeit - 1/2011 - März 2011

Die Parteien streiten über die Auszahlung eines Guthabens aus einem Arbeitszeitkonto. Mit der regelmäßigen Entgeltabrechnung erhielt der Beschäftigte ein Zusatzblatt "Be-standteil der Lohnabrechnung", welches den Stand seines individuellen Arbeitszeitguthabens wiedergab; zuletzt mit Stand von 90 Stunden. Streitig war letztlich die Höhe des Arbeitszeitkontos. Die Klage war erfolgreich. Das BAG entschied, dass die in einer vorbehaltlos ausgewiesene Entgeltforderungen müssen zur Wahrung einer Ausschlussfrist auch dann nicht gesondert geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber sie später bestreitet. Dies gelte auch - so das BAG - für in einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Guthabenstunden und deren Umwandlung in einen Zahlungsanspruch.

BAG Urteil vom 28.07.2010 - 5 AZR 521/09 - DB 2010, 2284

Letzte Änderung: 10.03.2011