Kinderbetreuung, Betriebsrat
Ein alleinerziehendes Betriebsratsmitglied kann vom Arbeitgeber in angemessener Höhe die Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die erforderliche Fremdbetreuung seines minderjährigen Kindes während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratssitzung entstehen (§ 40 Abs. 1 BetrVG).
BAG Beschluss vom 23.06.2010 - 7 ABR 103/08 - DB 2010, Heft 42, M8
Letzte Änderung: 10.03.2011