Der Jahresabschluss

19.02.2003 Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kennziffern zur Analyse des Jahresabschlusses sind für Unternehmen und Betriebsräte wichtig. Die Zahlen müssen "zum Sprechen gebracht" werden.

Die Diskussion des Jahresabschlusses im Wirtschaftsausschuss und im Betriebsrat um die Plausibilität der Planung der Geschäftsführung und die Risiken der künftigen Unternehmensentwicklung können aus diesen Zahlen abgelesen werden. Der Jahresabschluss eines Unternehmens ist eine wichtige Informationsquelle über seine wirtschaftliche Situation und Entwicklung.
Der Jahresabschluss besteht aus:

Bilanz, Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden sowie Eigenkapital zum Jahresende

Gewinn- und Verlustrechnung - Darstellung der Erträge und Aufwendungen im Geschäftsjahr

Anhang - Erläuterungen zu den Bilanzierungs und Bewertungsansätzen sowie nähere Angaben zu einzelnen Positionen der Bilanz- und der Gewinn- und Verlustrechnung.

Betriebsräte bzw. die Mitglieder des Wirtschaftausschusses haben Anspruch darauf, dass ihnen der Jahresabschluss zur Verfügung gestellt wird (§ 106 Abs. 2 BetrVG).

Zur Beratung der Unterlagen kann der Wirtschaftsausschuss sachkundige Beschäftigte des Unternehmens hinzuziehen (§ 108 Abs. 2 BetrVG).

Denkbar ist auch, dass sachkundige Auskunftspersonen außerhalb des Betriebes nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber den Betriebsrat
über den wesentlichen Inhalt des Jahresabschlusses unterrichten.

Moderne, verständige Arbeitgeber werden dies unterstützen.

Weitere Hinweise in AiB 2003, 17ff.; Rechtsprechungsübersicht S. 26 ff.

Letzte Änderung: 31.10.2007