Zuschuss zum Krankengeld

19.02.2003 In nicht wenigen Tarifverträgen ist vereinbart, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld zu gewähren hat. Das Krankengeld selbst unterliegt der Sozialversicherungspflicht, so dass die Frage auftaucht, ob der Arbeitgeber die entstehend

Bereits mehrmals musste sich das BAG mit dieser Frage befassen.

Die Klagen waren nicht erfolgreich, da der Sinn einer tariflichen Zuschussregelung nicht darin bestehen kann, den Beschäftigten im Ergebnis den Bezug eines bestimmten Prozentsatzes ihrer Nettoeinkommen zu garantieren.

BAG, Urteil vom 13.02.2002 - 5 AZR 604/00 in NZA 2003, 49 f.

Letzte Änderung: 31.10.2007