Tarifliche Unkündbarkeit
Deshalb sind Fälle denkbar, in denen auch eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit notwendiger (sozialer) Auslauffrist nach § 626 BGB in Betracht kommen kann. Nach Auffassung des BAG darf diese Rechtsprechung jedoch nicht dahin missverstanden werden, dass bei ordentlicher Unkündbarkeit aufgrund eines Tarifvertrages eine betriebsbedingte Kündigung stets unter etwas verschärften Voraussetzungen nunmehr als außerordentliche Kündigung möglich ist.
BAG, Urteil vom 27.06.2002 - 2 AZR 367/01 in DB 2003, 102 f.
Hinweis:
Der tarifliche Kündigungsschutz für die älteren Beschäftigten gilt. Basta! Betriebsbedingte Gründe rechtfertigen keinesfalls eine außerordentliche Kündigung der ansonsten unkündbaren Beschäftigungsverhältnisse.
Letzte Änderung: 31.10.2007