Progressionsvorbehalt und Altersteilzeit
Der Arbeitgeber hat vor Abschluss der Altersteilzeitvereinbarung nicht auf den Umstand hingewiesen, dass der Aufstockungsbetrag zwar steuerlich und sozialversicherungsfrei war, jedoch der für den Beschäftigten maßgebliche Steuersatz sich durch den Zuschuss erhöhte ("Progressionsvorbehalt"). Das BAG entschied, dass der Beschäftigte den Ausgleich, der durch den Progressionsvorbehalt entstandenen Steuernachteile nicht aufgrund der Altersteilzeitvereinbarung verlangen kann.
BAG, Urteil vom 25.06.2002 - 9 AZR 155/01 in BB 2002, 2605 ff.
Letzte Änderung: 31.10.2007