Fax-Sendebericht, Ausschlussfrist
Der Anspruch sei rechtzeitig per Telefax geltend gemacht worden, da das Sendeprotokoll den Statusvermerk "O. K." enthalten habe. Arbeitgeberseitig wird behauptet, kein Geltendmachungsschreiben erhalten zu haben.
Die Klage blieb erfolglos, da nach Ansicht des BAG es keinen allgemeinen Erfahrungssatz gebe, dass Telefax-Sendungen den Empfänger vollständig und richtig erreichen.
Dies gelte auch, wenn ein Sendebericht mit dem "O. K.-Vermerk" vorliegen würde.
BAG, Urteil vom 14.08.2002 - 5 AZR 169/01 in DB 2002, 2549
Letzte Änderung: 31.10.2007