Aufhebungsvertrag

11.02.2003 Die Parteien streiten darüber, ob der Arbeitgeber einen Versorgungsschaden ausgleichen muss, der aufgrund eines Aufhebungsvertrages zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstanden war. Die Klage war erfolglos.

Das BAG war der Auffassung, dass es den Beschäftigten grundsätzlich überlassen bleibt, sich über die Folgen ihres Ausscheidens aus dem Arbeitsleben zu unterrichten. Dies gilt immer dann, wenn die Initiative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vom Arbeitgeber ausging.

BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 3 AZR 339/00 in NZA 2002, 1150

Letzte Änderung: 31.10.2007