Kostenübernahme
Nach der Entscheidung muss der Betriebsrat neben der Beauftragung des Rechtsanwaltes auch den Gegenstand der Beauftragung beschließen.
LAG Schl.-Hol., Beschluss vom 20.09.2001 - 5 TaBV 8/01 - rkr. in AiB 2002, 632
Letzte Änderung: 31.10.2007