Sozialplanabfindungen
Die hiergegen gerichtete Klage war erfolgreich. Das BAG entschied, dass Zeiten des Erziehungsurlaubs ausdrücklich bei der Dauer der Betriebszugehörigkeit dann mitzuzählen sind. Der Ausschluss derartiger Zeiten stelle einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 75 BetrVG) dar
LAG Niedersachsen, Urteil vom 07.06.2002 - 16 Sa 1582/01 - nicht rkr. in BB 2002, 2227
Letzte Änderung: 31.10.2007