Haftung/Ausschlussfrist

04.02.2003 Die Parteien stritten darüber, ob und ggf. in welcher Höhe Schadensersatz wegen des Verlustes einer Kellnerbrieftasche zu leisten war. Der betroffene Arbeitnehmer berief sich u.a. auf die tarifvertragliche Ausschlussfrist. Der Prozess wurde zugu

Das BAG hat ausgeführt, dass von der tarifvertraglichen Ausschlussfrist mit dem Wortlaut Ansprüche aus diesem Tarifvertrag erfasst werden, nicht jedoch gegenseitige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.

BAG, Urteil vom 15.11.2001 in BB 2002, 2129 ff.

Letzte Änderung: 31.10.2007