Mutterschaftsgeld
Bislang galt in solchen Fällen, dass die nicht beanspruchten Tage der Mutterschutzfrist vor der Geburt verfielen. Durch die neue Regelung wird die Schutzfrist nach der Geburt um die nicht beanspruchten Tage verlängert. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich.
Aus: Magazin VW BKK 8/02
Letzte Änderung: 31.10.2007