Freistellung,staatsbürgerliche Pflicht
Entsprechend besteht ein Freistellungsanspruch bei Lohnfortzahlung nach den entsprechenden tariflichen Bestimmungen.
BAG, Urteil vom 13.12.2001 - 6 AZR 30/00 in DB 202, 1999 f.
Letzte Änderung: 31.10.2007