Freistellung,staatsbürgerliche Pflicht

29.01.2003 Erscheint ein Beschäftigter vor Gericht als Zeuge, erfüllt er eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht. Der Begriff "staatsbürgerliche Pflicht" wird benutzt, um die Pflicht eines Bürgers zu bezeichnen, als Zeuge vor Ger

Entsprechend besteht ein Freistellungsanspruch bei Lohnfortzahlung nach den entsprechenden tariflichen Bestimmungen.
BAG, Urteil vom 13.12.2001 - 6 AZR 30/00 in DB 202, 1999 f.

Letzte Änderung: 31.10.2007