Arbeit und Gesundheitsschutz
Der Betriebsrat soll an betrieblichen Regelungen zum Gesundheitsschutz beteiligt werden, die der Arbeitgeber zwar aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift zu treffen hat, weil bei deren Umsetzung ihm aber Handlungsspielräume verbleiben.
BAG, Beschluss vom 15.01.2002 - 1 ABR 13/01 in NZA 2002, 995
Letzte Änderung: 31.10.2007