Tarif-Forderung beschlossen

Metallnachrichten Nr. 2

23.01.2003 Für das Kfz- und das Karosseriebauer-Handwerk in Baden-Württemberg werden in der Tarifrunde 2003 die gleichen Einkommenserhöhungen gefordert wie in anderen Branchen vereinbart

Zwischen 2,5 und 3,1 Prozent liegen die Einkommenserhöhungen, die die Beschäftigten in der Metallindustrie und in anderen Metallhandwerksbranchen in Baden-Württemberg dieses Jahr bekommen. Das wollen die Kfz-Handwerker und die Karosseriebauer auch erreichen. Die erste Tarifverhandlung für das Kfz-Handwerk findet am 17. Februar statt.

Im Anhang die Handwerksnachrichten, die ab 27. Januar in den Betrieben verteilt werden, als PDF-Datei.

Im folgenden die Resolution, die die Tarifkommission beschlossen hat:

Resolution der Tarifkommissionen des Kfz-Handwerks und des Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerks Baden-Württemberg

Die Tarifkommissionen des Kfz-Handwerks und des Karosserie- und Fahr-zeugbauer-Handwerks stellen übereinstimmend fest, dass eines der wirtschaftlichen Probleme ihre Ursache in der geringen Kaufkraft der Beschäftigten hat.
Diese geringe Kaufkraft führt zu Konsumverzicht und damit zu einer geringen Binnennachfrage.

Die geringe Binnennachfrage kann auch nicht durch die hervorragende Auslandsnachfrage kompensiert werden.
Die Binnennachfrage muss durch entsprechende Einkommenserhöhungen in der Branche gestärkt werden.
Hinzu kommt, dass sowohl im Handwerk als auch in der Metallindustrie bereits Einkommenserhöhungen zwischen 2,5 % und 3,1 % vereinbart wurden.

Da die Beschäftigten in den genannten Branchen kein Abkoppeln von den getätigten Einkommenserhöhungen akzeptieren können und werden, werden die Arbeitgeber aufgefordert, die Leistungen der Beschäftigten anzuerkennen und nicht von Einkommenserhöhungen auszugehen, die unterhalb der genannten Erhöhungen liegen.

Die Ausbildungsvergütung im Kfz-Handwerk und im Karosserie- und Fahr-zeugbauer-Handwerk liegt erheblich unter der Vergütung in der Metall- und Elektroindustrie.
In diesem Bereich ist eine Angleichung notwendig. Deshalb soll die Ausbil-dungsvergütung um 30 Euro angehoben werden.

Sollte die Arbeitgeberseite von den Beschäftigten in den beiden Branchen Einkommensopfer verlangen, so wird dies nicht akzeptiert. Im Falle einer solchen Verweigerungshaltung müssen die Arbeitgeber mit erheblicher Unruhe in den Betrieben rechnen.

Die betroffenen Verwaltungsstellen und Mitglieder der Tarifkommissionen werden bereits jetzt Vorbereitungen treffen, um eine solche Auseinandersetzung erfolgreich zu beenden.

Stuttgart, den 22. Januar 2003

Letzte Änderung: 25.04.2008