Wöchentliche Arbeitszeit, Altersteilzeit

IG Metall Kurz und Bündig

19.10.2010 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 2/2010 - Oktober 2010

Die Parteien streiten über den Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit während der Altersteilzeit und über die Berechnung der Vergütung unter Berücksichtigung des zu zahlenden Aufstockungsbetrages. Die Beschäftigte arbeitete in den letzten 24 Monaten vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich 9,22 Std./Woche und war entgegen der Meinung der Arbeitgeberin der Auffassung, dass ihre bisherige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 29,5 Std. berücksichtigt werden muss. Die Klage war in allen Instanzen erfolglos, da für die Bestimmung der Arbeitszeit in der Altersteilzeit (Blockmodell) die tatsächliche arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitszeit die im Durchschnitt der letzten 24 Monate vor Beginn der Altersteilzeit vereinbarte Arbeitszeit zugrunde zu legen ist.

BAG Urteil - 15. Dezember 2009 - 9 AZR 56 oder 76/09 - DB 2010, 908

Letzte Änderung: 19.10.2010