Berechnung der Kündigungsfrist; ...

IG Metall Kurz und Bündig

19.10.2010 ... § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB - Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 2/2010 - Oktober 2010

Die Beschäftigte, im Februar 1978 geboren, war seit Juni 1996 bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fanden die gesetzlichen Kündigungsfristen Anwendung. Das Arbeitsverhältnis wurde im Dezember 2006 gekündigt. Die Parteien stritten u. a. über die Dauer der Betriebszugehörigkeit, da die Arbeitgeberin u. a. der Auffassung war, dass entsprechend § 622 Abs. 2 BGB die Beschäftigungsjahre, die vor dem 25. Lebensjahr lagen, nicht berücksichtigt werden dürfen. Das LAG entschied zugunsten der Beschäftigten, dass nach der sogenannten Vorabentscheidung des EuGH vom 19. Januar 2010 der § 622 Abs. 2 Satz BGB für Kündigungen, die nach dem 2. Dezember 2006 (!) nicht mehr angewendet werden dürfte.

LAG Düsseldorf - Beschluss - 17. Feb. 2010 - 12 Sa 1311/07 - DB 2010, 905 f

Hinweis: Soweit in den Tarifverträgen hinsichtlich der Kündigungsvorschriften lediglich auf das Gesetz verwiesen wird (Deklaratorische Verweisung) gilt vorstehendes auch für die tariflichen Regelungen. Das bedeutet, dass auch bei der Anwendung der tariflichen Kündigungsvorschrift der Ausschluss der Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr unzulässig ist; vgl. § 4.5.3 MTV M+E.

Letzte Änderung: 18.10.2010