Betriebsübergang und ...

IG Metall Kurz und Bündig

18.10.2010 ... Betriebsvereinbarung - Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 2/2010 - Oktober 2010

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil unter Wahrung seiner bisherigen Identität auf einen Betriebserwerber über, so tritt dieser Erwerber betriebsverfassungsrechtlich an die Stelle des früheren Betriebsinhabers. Anders ausgedrückt:

Der neue Betriebsinhaber ist weiterhin an die Betriebsvereinbarungen - Grundlage u. a. § 87 Abs. 1 BetrVG - gebunden und verpflichtet diese anzuwenden. Dies gilt so lange, bis der Betriebserwerber mit dem bisherigen Betriebsrat oder dem neu gebildeten Betriebsrat eine andere Vereinbarung abschließt.

BAG Beschluss - 8. Dezember 2009 - 1 ABR 66/08 - DB 2010, 511 f

Letzte Änderung: 18.10.2010