Urlaubsabgeltung, Gesamturlaub

IG Metall Kurz und Bündig

18.10.2010 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 2/2010 - Oktober 2010

Die Parteien streiten noch darüber, ob den Beschäftigten ein Urlaubsabgeltungsanspruch zusteht. Streitig ist auch die Anzahl der Urlaubstage, die abzugelten wären. Das BAG entschied, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub beschränkt ist, sondern den gesamten Urlaubsanspruch des Beschäftigten umfasst. Vorliegend bestand einzelvertraglich ein Urlaubsanspruch, der über den Mindesturlaub nach dem BUrlG hinaus ging. Das BAG entschied, dass ein Abgeltungsanspruch für den Gesamturlaub bestehe.

BAG Urteil 22. Oktober 2009 - 8 AZR 865/08 - DB 2010, 452 ff

Letzte Änderung: 18.10.2010