Tarifergebnis in der Metallindustrie

06.04.2000 Übernahme und Anpassung des Tarifergebnisses von NRW an die baden-württemberger Verhältnisse sowie eine 12-monatige Übernahme der Azubis bereits ab 1. Januar 2001

Die Einzelheiten:

Die Ergebnisse über die Eckpunkte von Nordrhein-Westfalen werden übernommen und an die spezifische Situation in Baden-Württemberg angepasst.

Die Löhne und Gehälter steigen ab 1. Mai 2000 um 3 Prozent, ab 1. Mai 2001 um weitere 2,1 Prozent. Für März und April gibt es eine Pauschale von zusammen 330 Mark.

Die Ausbildungsvergütungen steigen ab 1. März 2000 um 3 Prozent und ab 1. Mai 2001 um weitere 2,1 Prozent erhöht.
Der Beschäftigungssicherungstarifvertrag, der zum 30. Juni 2000 ausläuft, wird verlängert bis zum 30. April 2003. Die bisher 6-monatige Übernahme der Auszubildenden wird ab dem 1. Januar 2001 auf 12 Monate verlängert.

Die Bestimmungen zur Arbeitszeit (35-Stunden-Woche) werden bis zum 30. April 2003 verlängert. Die Tarifvertragsparteien haben sich verpflichtet, innerhalb der nächsten 24 Monate über nachfolgende Themen zu verhandeln: individuelle Differenzierung der Arbeitszeit, Teilzeitarbeit, ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit insbesondere Gestaltung von Arbeitszeitkonten, individuelle Zeitgestaltung und Gleitzeit, Zeiterfassung.

Vereinbart wurde weiter, dass bis zum 30. Juni 2000 Verhandlungen über einen Tarifvertrag zur Umwandlung von Entgeltbestandteilen (Vermögenwirksame Leistungen, Sonderzahlung) zur inidividuellen Altersvorsorge aufzunehmen.

Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des bestehenden Tarifvertrags Altersteilzeit und des neuen Tarifvertrags Beschäftigungsbrücke wird eine technische Kommission bis zum 30. Mai 2000 Lösungsvorschläge erarbeiten.

Die Erklärungsfrist endet am Mittwoch, 26. April 2000.

Letzte Änderung: 25.04.2008