Das Weihnachtsgeld ist sicher ... für IG Metall-Mitglieder

14.11.2002 Alle Jahre wieder wird in der Regel im November das Weihnachtsgeld ausgezahlt. Eine sichere Sache für IG Metall-Mitglieder: Das Weihnachtsgeld - in der Metall- und Elektroindustrie, bei Textil und Bekleidung, Holz und Kunststoff ist es durch Tarifver

Die Medienberichte über eine sich verschlechternde Konjunktur führen zu Verunsicherung unter den Beschäftigten. Viele wissen nicht, ob sie einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld haben. Für den Zuständigkeitsbereich der IG Metall ist dies durch den Tarifvertrag "Betriebliche Sonderzahlung" (Weihnachtsgeld) eindeutig geregelt. Danach haben die Beschäftigten einen Rechtsanspruch, die Mitglied der IG Metall sind und deren Beschäftigungsbetrieb tarifgebunden ist.

Die Höhe des Weihnachtsgeldes richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit. Bei Beschäf-tigten in der Metallindustrie sind dies zwischen 25 - 55 Prozent eines Monatsverdienstes. Sofern nicht durch betriebliche Vereinbarungen anders geregelt, muss den Beschäftigten das Weihnachtsgeld am 1. Dezember eines Jahres zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen siehe den Hinweis unter "Tarif Aktuell" unten auf dieser Seite.

Letzte Änderung: 31.10.2007