Ausschlussfristen

16.02.2001 Ein Anspruch wird auch dann i.S. einer tariflichen Ausschlussklausel schriftlich erhoben, wenn dies in Form eines Telefax-Schreibens geschieht.

Ein Anspruch wird auch dann i.S. einer tariflichen Ausschlussklausel schriftlich erhoben, wenn dies in Form eines Telefax-Schreibens geschieht.

BAG Urteil vom 11.10.2000, 5 AZR 313/99 in DB Heft 3 2001

Letzte Änderung: 31.10.2007