Altersteilzeit, Kündigung I.

21.10.2002 Ist Altersteilzeit nach dem Blockmodell vereinbart, besteht für eine Kündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes kein betriebsbedingter Kündigungsgrund, wenn der Arbeitsplatz in der Freistellungsphase wegfällt.

Dies gilt auch für Kündigungen im Insolvenzverfahren.

LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.09.2001 - 13 Sa 635/01, Revision eingelegt

Letzte Änderung: 31.10.2007