Kindergeld

18.10.2002 Ein Verzicht auf Teile der zustehenden Einkünfte steht der Regelung über die anrechenbaren Einkünfte nicht entgegen (§ 32 Abs. 4 Satz 7 Einkommenssteuergesetz).

Dies bedeutet, dass ein Verzicht auf die Ausbildungsvergütung nach TV Entgelt und Ausbildungsvergütungen für die Metall- und Elektroindustrie nicht dazu führt, dass ein Anspruch auf Kindergeld besteht (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 7 BKKG).

FG Ba.-Wü., Urteil vom 07.02.2002 - 2 K 293/00 - nicht rkr. - in DB 2002, 1585

Letzte Änderung: 31.10.2007