Insolvenzgeld und Urlaubsabgeltung
Nach einer neueren Entscheidung des BSG bleibt Urlaubsabgeltung beim Insolvenzgeld unberücksichtigt. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung beruhe darauf, dass einem Beschäftigten "wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses" kein Urlaub mehr gewährt werden könne. Damit habe der Anspruch seine Ursache in der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und könne dementsprechend auch keinen Insolvenzgeldanspruch auslösen.
BSG; Urteil vom 20.02.2002 - B 11 AL 71/01 R in NZA 2002, 786
Letzte Änderung: 31.10.2007