Konkursausfallgeld, Arbeitszeitguthaben

11.10.2002 Sog. Arbeitszeitkonten können nur dann im Rahmen des Konkursausfallgeldes berücksichtigt werden, wenn der gutgeschriebene Anspruch im Konkursausfallgeldzeitraum erarbeitet worden ist.

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.01.2002 - L 1 AL 156/00 in NZS 2002, 439

Letzte Änderung: 31.10.2007